Wissenswertes zum Schulbetrieb

Weitere Informationen und Vereinbarungen

Fund- und Wertsachen

Fundsachen liegen im Schrank und Regal hinter dem Aufzug im Erdgeschoss zur Abholung bereit. Da die Fundsachen regelmäßig der Altkleidersammlung übergeben werden, suchen Sie zeitnah danach! Fundsachen vom letzten Schuljahr sind bereits der Altkleidersammlung übergeben worden. Achten Sie auf Hinweise im Schulmanger - schwarzes Brett!

Abholung von vergessenen Materialien am Nachmittag

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir am Nachmittag keine Klassenzimmer aufsperren können, damit Schülerinnen und Schüler oder Eltern vergessene Materialien holen können. Das hat zum einen organisatorische Gründe, zum anderen lernen die Kinder dabei auch, dass es wichtig ist, daran zu denken, alle benötigten Materialien mit nach Hause zu nehmen.

Beurlaubungen und Krankmeldungen

Beurlaubungen

Immer, wenn man nicht krankheitsbedingt in der Schule fehlt, ist eine Beurlaubung notwendig. Gründe dafür können z. B. sein: die Teilnahme an Sportwettkämpfen, Firmung/Konfirmation eines Geschwisterkindes, religiöse Feste, ein geplanter notwendiger Arzttermin oder ein Trauerfall in der Familie. Dabei gilt jedoch:

  • Man kann nicht aus beliebigen Gründen beurlaubt werden. Führerscheinprüfungen oder Arztbesuche sollten in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
  • Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien sind nicht möglich. Über einzelne begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  • Beurlaubungen wegen Urlaubs- bzw. Reiseterminen dürfen nicht genehmigt werden. Bitte beachten Sie dies beim Buchen von Reisen. Auch eine Befreiung einzelner Stunden zur Wahrnehmung von Reiseterminen ist nicht möglich.
  • Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung mit Hilfe des entsprechenden Formulars zu beantragen. Das Formular erhalten Sie über unsere Verwaltung, die Klassenleitung oder von der Homepage.

Krankmeldungen

  • Entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn möglichst digital über den Schulmanager. Die Krankmeldung muss taggenau erfolgen und bei Verlängerung neu eingegeben werden. Krankmeldungen über den Schulmanager gelten als schriftlich entschuldigt.
  • Krankmeldungen sind auch über den Anrufbeantworter unter 08372-921324 möglich. Bitte nennen Sie deutlich den Namen Ihres Kindes, die Klasse und die Klassenleitung.
  • Bitte teilen Sie bei Ihrem ersten Anruf auch mit, ob es sich wahrscheinlich um eine längere Abwesenheit handeln wird. In diesem Fall bitten wir nach drei Tagen um eine schriftliche Mitteilung über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung an die Klassenleitung.
  • Nach der Genesung bringen die Schülerinnen und Schüler eine von den Eltern ausgestellte schriftliche Entschuldigung mit und legen diese der Klassenleitung vor. Das entfällt bei Krankmeldung über den Schulmanager.
  • Bei häufigen Fehlzeiten oder bei Fehlzeiten ab drei Tagen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
  • Wichtig: Bei Erkrankung am letzten Schultag vor den Ferien und am ersten Schultag nach den Ferien kann die Schule eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Hinweise zum Sportunterricht

Alle Kinder haben im Sportunterricht geeignete Sportkleidung zu tragen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Im Sportunterricht dürfen wegen Verletzungsgefahr keinerlei Schmuckgegenstände getragen werden (Ringe, Halsketten, Gürtel, Uhren, Piercings, Festivalbänder …). Schmuckstücke, die nicht abgenommen werden können (z. B. Piercings), müssen mit einem geeigneten, selbst mitgebrachten Klebeband abgeklebt werden (Leukoplast, Leukotape o. Ä.). Schülerinnen und Schüler, die ihre Brille im Sportunterricht brauchen, sollten eine Sportbrille (mit Kunststoffgläsern) tragen. Beim Schwimmunterricht tragen die Schülerinnen und Schüler eng anliegende Badebekleidung, Bademützen sind nicht Pflicht. Befreiungen und Teilbefreiungen vom Sportunterricht können auf Antrag von der Schulleitung genehmigt werden. Bei chronischen Erkrankungen muss hierfür eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, welche Sportarten möglich sind. Die Schule arbeitet aktuell an einem Konzept zum Thema “Turnbeutel-Vergesser”.

Hinweis für alle Busfahrschüler

In den Wintermonaten kommt es immer wieder vor, dass die Schulbusse am Morgen wegen widriger Straßenverhältnisse ihre Abfahrtszeiten nicht einhalten können und Schülerinnen und Schüler deshalb an der Bushaltestelle warten müssen. In solchen Fällen beträgt die mindestens einzuhaltende Wartezeit für alle Schülerinnen und Schüler 20 Minuten. Dauert die Verspätung eines Schulbusses länger, dürfen die Kinder wieder nach Hause gehen. Die Schule muss dann jedoch über den Verbleib der Schülerinnen und Schüler informiert werden.

Bringen und Abholen von Kindern

Im Zusammenhang mit dem Busverkehr auf den Nikolausberg noch ein dringender Hinweis an alle Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule fahren bzw. von dort abholen wollen: Bitte fahren Sie morgens und mittags nicht mit dem PKW auf den Nikolausberg! Sie behindern sonst durch Gegenverkehr den Schüler- und Schulbusverkehr zum Nikolausberg und in der Poststraße. Die Zufahrt zur Schule ist zwischen 7:30 und 8:00 Uhr nicht gestattet, es finden regelmäßig Polizeikontrollen statt. Lassen Sie deshalb Ihre Kinder bitte auf der Rösslewiese oder beim Sportplatz aus- und einsteigen! Dort ist auch ein günstiger Treffpunkt, wenn Sie Ihr Kind zu Fuß abholen möchten. Möchten Sie in Ausnahmefällen Ihr Kind zwischen 7:30 und 8:00 Uhr zur Schule fahren, müssen Sie über die Gemeinde Obergünzburg (08372-92000) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wenn Sie Ihr Kind anfangs noch bis zur Schule bringen möchten, reicht es, wenn Sie Ihr Kind bis zum Eingang unserer Schule bringen und sich dann dort verabschieden. Auch beim Abholen sollten Sie entweder vor der Schule warten oder in der Nähe des Haupteingangs. Sie unterstützen dadurch die Kinder, zunehmend mehr Selbstständigkeit zu entwickeln.

Pause im Freien

Um Ihren Kindern eine bewegte Pause mit viel frischer Luft zu ermöglichen, ist in unserer Hausordnung geregelt, dass die Pause für die Grundschüler grundsätzlich im Freien stattfindet. Natürlich dürfen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Pause auf die Toilette gehen. Bei sehr schlechter Witterung findet die Pause allerdings im Haus statt. Sollte es sehr kalt sein, werden die Lehrkräfte in der Früh informiert, dass die Pause sowohl im Haus als auch draußen verbracht werden kann, gegebenenfalls erfolgt auch eine Durchsage. Im Winter sind warme, wasserabweisende Schuhe und Jacken ebenso notwendig wie Schal, Mütze und Handschuhe.

Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen und Schüler dürfen in den Freistunden das Schulgelände nicht verlassen. Sie müssen unter Aufsicht der Schule bleiben. Hierfür steht ein Aufenthaltsbereich in der Aula zur Verfügung. Ortsansässige Schülerinnen und Schüler dürfen zum Mittagessen nach Hause gehen, wenn sie zum Nachmittagsunterricht wieder rechtzeitig zur Schule kommen können. Dies gilt auch für auswärtige Schülerinnen und Schüler, die von den Eltern wieder zur Schule gebracht werden. Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist nur gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt (Formular über die Klassenleitung erhältlich).

Pausenverkauf

Während der großen Pause und mittags von 12:50 bis 13:20 Uhr findet aktuell kein Pausenverkauf statt. 

Benützung der Toiletten

Die Toiletten werden täglich vom Reinigungspersonal gereinigt. Um Verschmutzungen, Schmierereien an den Wänden und mutwillige Beschädigungen vorzubeugen, sensibilisieren Sie unbedingt Ihren Sohn/Ihre Tochter über die ordentliche Nutzung der WC-Anlagen.

Trinkwasserspender

Trinken ist gesund – und nur wer genügend und regelmäßig trinkt, kann auch gut lernen! Deshalb stehen zwei Trinkwasserspender in der Aula zur Verfügung. Diese werden sehr gut angenommen und zahlreiche Schülerinnen und Schüler füllen ihre mitgebrachten Flaschen täglich auf. Um Abfall zu vermeiden, stellen wir keine Einmalbecher zur Verfügung. Wahlweise kann das Wasser mit oder ohne Kohlensäure abgefüllt werden. Bitte kein Restwasser in die Spender schütten. Dadurch entsteht Überschwemmung.

Versicherungsschutz

Auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen sind alle Schülerinnen und Schüler unfallversichert. Jeder Unfall ist daher umgehend der Klassenleitung zu melden, insbesondere dann, wenn diese bei einem Unfall nicht dabei war (z. B. auf dem Schulweg). Die Klassenleitungen müssen alle Schulunfälle über das Sekretariat an den Kommunalen Unfallversicherungsverband Bayern (KUVB) weitermelden.

Haftung für Wertgegenstände

Seitens der Schule und des Sachaufwandsträgers besteht keine Haftung für Wertgegenstände, die in der Schule abhandenkommen. Daher die dringende Bitte an alle Eltern: Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Wertgegenstände und keine größeren Geldbeträge in die Schule mitbringen! Dies gilt insbesondere auch für Handys, die in der Schule nicht benützt werden dürfen. In dringenden Fällen steht für Schülerinnen und Schüler im Sekretariat ein Schülertelefon (15 Cent) zur Verfügung. Sollten Schülerinnen und Schüler trotzdem Mobiltelefone in der Schule mit sich führen, sollten sie diese z. B. beim Sportunterricht nicht in der Umkleidekabine lassen, sondern bei der jeweiligen Sportlehrkraft abgeben. Dies gilt auch für andere Wertgegenstände.

Foto- und Filmaufnahmen

Aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen müssen wir Ihnen leider das Fotografieren und Filmen bei schulischen Veranstaltungen untersagen. Sollten dennoch Aufnahmen gemacht werden, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass jegliche Aufnahmen nur für den Privatgebrauch genutzt werden dürfen. Keinesfalls dürfen Fotos oder Filme im Internet oder auf sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Schulbücher

Zum Schuljahresanfang hat Ihre Tochter/Ihr Sohn Schulbücher ausgehändigt bekommen. Die Schülerinnen und Schüler wurden darauf hingewiesen, mit diesen Büchern sorgfältig umzugehen. Bitte helfen Sie mit, dass diese Lernmittel schonend behandelt werden und möglichst lange ihren Zweck erfüllen. Dazu ist es erforderlich, die Bücher mit einem geeigneten Umschlag einzubinden. Bitte befestigen Sie den Einband nicht mit Tesafilm am inneren Buchdeckel, da sonst beim Entfernen Schäden entstehen. Klebefolien sind als Einband nicht geeignet, da sie nicht mehr spurlos entfernt werden können. Oft werden Schulbücher auch durch ausgelaufene Getränke im Schulranzen beschädigt. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, Getränkeflaschen im Schulranzen immer sicher zu verschließen. Beschädigte oder abhanden gekommene Schulbücher werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt, da sie aus öffentlichen Mitteln finanziert sind.

Hausaufgabenbetreuung

In diesem Schuljahr findet die Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder täglich von 12:10 bis 12:50 Uhr im Raum 402 statt. Dabei betreuen Schülerinnen und Schüler der 7., 8., 9. & 10. Klassen in ihrer Warte- bzw. Freizeit als Schülerfirma jüngere Schülerinnen und Schüler bei den Hausaufgaben. Die Teilnahme kostet 1 € pro Stunde. Betreut wird die Schülerfirma von Frau Scheitle.

Hausaufgaben

Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, sich eine zuverlässige Arbeitshaltung anzugewöhnen, indem Sie den Hausaufgaben einen hohen Stellenwert einräumen, Interesse für die Hausaufgaben zeigen und das systematische Vorgehen fördern.

Lernentwicklungsgespräche ersetzen die Zwischenzeugnisse in den Jahrgangsstufen 1–3

Das Bayerische Kultusministerium ermöglicht seit vielen Schuljahren allen Grundschulen die Durchführung von verbindlichen Lernentwicklungsgesprächen anstelle von Zwischenzeugnissen. Diese Form der Beratung wird an unserer Grundschule bereits seit einigen Schuljahren erfolgreich durchgeführt, dabei wurden sehr positive Erfahrungen gesammelt. Daher führen wir auch in diesem Schuljahr in den Jahrgangsstufen 1–3 Lernentwicklungsgespräche anstelle der Zwischenzeugnisse durch. Falls Sie im Einzelfall kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, nehmen Sie bitte bis spätestens 11.01.2027 Kontakt mit der Schulleitung auf.

Ablauf

Rechtzeitig erhalten Sie zur Terminorganisation einen Elternbrief. Die Gespräche beginnen am 11. Januar 2027. Zum Lerngespräch selbst kommen Sie bitte zusammen mit Ihrem Kind. Alle am Lernprozess Beteiligten (Schulkind, Eltern, Klassenleitung) kommen ins Gespräch. Missverständnisse oder Unklarheiten können ausgeräumt werden, Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Am Ende des Lerngesprächs wird eine konkrete und kindgerechte Zielvereinbarung getroffen, um das künftige Lernen zu optimieren. Wir gestalten die Formulare zu den Lerngesprächen so, dass die Aussagen auch für Kinder der 1. Klasse weitgehend verständlich sind. Die Bewertungsaussagen sind für alle Kinder gleich formuliert und machen transparent, was von den Schulkindern erwartet wird. Das Gespräch soll 30 Minuten nicht überschreiten. Den ausführlichen Dokumentationsbogen zum Lerngespräch erhalten die Kinder dann am Zwischenzeugnistag, dem 19.2.2027. Wir freuen uns, Ihnen und Ihrem Kind diese Form der pädagogischen Beratung anbieten zu können, und wünschen erfolgreiche Lernentwicklungsgespräche.

Hausordnung und Wertekodex

Ein Team aus dem Lehrerkollegium hat vor einigen Schuljahren die alte Hausordnung überarbeitet und unseren Wertekodex erstellt. Die Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte und des Schulverbandes wurden eingearbeitet, so entstand der für alle verbindliche Wertekodex. Hier die aktuelle und verbindliche Version des Verhaltenskodex.

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